Holocaustüberlebende Vera Sharav: Stoppt den Masterplan Eugenik!

Masterplan „Eugenik“ gestern und heute

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Die „Neue Rheinische Zeitung NRhZ“ aus Köln veröffentlichte am 14. April ein Interview mit der Holocaustüberlebenden Vera Sharav (1). Frau Sharav sprach in der 44. Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses mit Rechtsanwalt Dr. Füllmich und seinem Team über „Die Wurzeln des Übels“. Dabei schilderte sie, wie sie als Kind der Verfolgung durch den deutschen Faschismus ausgeliefert war und deshalb in den USA die „Alliance Human Research Protection“ zum Schutz der Menschen vor medizinischer Willkür und vor Menschenversuchen gründete.

Zu Hitlers Masterplan Eugenik gehörte die „T-4-Aktion“, die systematische Ermordung von Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen. Die Leitung oblag der Zentraldienststelle T4 (eine Abkürzung für die Adresse Tiergartenstraße 4). Diesen Krankenmorden fielen bis zum Jahr 1945 über 200.000 Menschen zum Opfer. Ausgehend von Hitlers Masterplan kam Frau Sharav auf den heutigen Masterplan „Eugenik“ von Rockefeller, Gates und Schwab zu sprechen. Ihre Schlussfolgerung lautete:

„Das Virus ist nicht das Problem, …es ist die Eugenik. Hinzu kommt – wie vor 70 Jahren – der Gleichklang der Medien mit der Regierungspraxis (2).“

Deshalb richtete sie einen dringenden Appell an die Deutschen:

Stoppt den Masterplan Eugenik!

Zur Sprache kam dabei auch der sogenannte Nürnberger Kodex.

Nürnberger Kodex 

Am 19. August 1947 endete vor einem Militärgericht im Nürnberger Justizpalast der erste der sogenannten Nachfolgeprozesse des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals. Sieben der 23 angeklagten Ärzte und Gesundheitsbeamten wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet. Ihnen allen wurden verbrecherische medizinische Experimente und Zwangssterilisationen vorgeworfen. Als Konsequenz wurden klare rechtliche Kriterien geschaffen, die für den Bereich der medizinischen Menschenversuche festlegten, inwieweit es sich um „normale“ Experimente oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt.

Der Nürnberger Kodex ist somit eine zentrale ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen und gehört zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung. Die zehn Punkte des Nürnberger Kodex von 1947 besagen, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen

„die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können (3).“ 

Corona-Impfung als Verletzung des Nürnberger Kodex? 

Nach Aussage der Professorin Heike Egner hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag „eine aus Israel eingereichte Klage wegen Verletzung des Nürnberger Kodex durch die israelische Regierung und Pfizer angenommen – die Entscheidung darüber steht nun aus (4)“.

Eingereicht worden sei die Klage von einer Gruppe von Anwälten, Ärzten und besorgten Bürgern, die von ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen möchten,

„keine experimentelle medizinische Behandlung (COVID-Impfstoff) zu erhalten und sich deswegen unter großem und schwerem illegalem Druck der israelischen Regierung fühlen (5).“

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Dr. Rudolf Hänsel ist Diplom-Psychologe und Erziehungswissenschaftler.

Fussnoten

1. Siehe Video und Transkript der deutschen Fassung

2. Dito

3. https://de.wikipedia.org/wiki/Nürnberger_Kodex;      https://en.wikipedia.org/wiki/Nuremberg_code

4. https://uniclub.aau.at/corona-impfung-als-verletzung-des-nuernberger-kodex/

5. Dito


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