„Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen“ Das Recht auf individuellen und kollektiven Widerstand wahrnehmen!

Noch immer in der Geschichte der Menschheit mussten sich die Bürger eines Volkes Tyrannen aller Couleur beherzt entgegenstellen, um die ihnen zustehende Freiheit zu erkämpfen und sich nicht unterjochen zu lassen. Friedrich Schiller hat uns diesen Freiheitskampf gegen die Tyrannei mit dem Recht auf individuellen und kollektiven Widerstand in seinen Schauspielen „Die Räuber“ und „Wilhelm Tell“ wortgewaltig und inspirierend vor Augen geführt. Das Eingangszitat sind seine weisen Worte. Heute ist unsere Generation gefordert, den Kampf gegen die Willkürherrschaft einer korrupten Politiker-Clique und deren finstere Hintermänner aufzunehmen, um unsere eigene Zukunft und die unserer Kinder nicht zu verspielen. Eltern und Erzieher sind in besonderem Maße dazu aufgerufen, da viele Klein- und Schulkinder bereits schwer traumatisiert sind. Doch die meisten Bürger können die „Flammenschrift an der Wand“(Heine) nicht entziffern und verharren in Untätigkeit. Autoritätshörigkeit, irrationale Ängste und ein Gehorsamsreflex hindern sie daran. In wirklicher Kenntnis der diabolischen Pläne der herrschenden Milliardärs- und Macht-„Elite“ würden sie mit unbeugsamen Willen die teils unbewussten Mechanismen ihres inneren Widerstands zu überwinden versuchen.

Der Teufelskreis des Gehorsams

Viele Erwachsene reagieren auf die wirren Anweisungen von Politikern wie Kinder oder wie die primitiven Urmenschen reagierten: in Form eines „magischen Autoritätsglaubens“: kritiklos und umnebelt von Stimmungen, Gefühlen und Glücksverheißungen. Und das hat Folgen: Die Autoritätsgläubigkeit führt unweigerlich zur Autoritätshörigkeit, die in der Regel den Reflex eines absoluten geistigen Gehorsams und eine Verstandeslähmung auslöst. Vollsinnige Erwachsene können dann nicht mehr selbständig denken und vernünftig urteilen und übergeben die Entscheidungsgewalt sittenlosen Politikern. Wohin das führt, erleben wir gerade.

Ignatius von Loyola, der Gründer des Jesuiten-Ordens, verfasste Mitte des 16. Jahrhunderts einen erhellenden Text, auf den das deutsche Wort „Kadavergehorsam“ zurückzuführen ist. In der vom Spanischen ins Lateinische übertragenen und von der Ordenskongregation 1558 veröffentlichten Fassung heißt es:

„Wir sollten uns dessen bewusst sein, dass ein jeder von denen, die im Gehorsam leben, sich von der göttlichen Vorsehung mittels des Oberen führen und leiten lassen muss, als sei er ein toter Körper, der sich wohin auch immer bringen und auf welche Weise auch immer behandeln lässt, oder wie ein Stab eines alten Mannes, der dient, wo und wozu auch immer ihn der benutzen will.“

Bereits lange Zeit vor Ignatius von Loyola verglich Franz von Assisi (1181/82–1226) die vollkommene und höchste Form des Gehorsams (perfecta et summa obedientia) gegenüber dem Vorgesetzten mit einem toten, entseelten Leib (corpus mortuum, corpus exanime), der sich ohne Widerstreben und ohne Murren hinbringen lässt, wo man will. (1) 

Der Teufelskreis der Gewalt

Nach dem Ergebnis einer am 19. November veröffentlichen Studie des Universitätsklinikums Ulm im Auftrag der UNICEF und des Deutschen Kinderschutzbundes sieht in Deutschland eine von zwei Personen körperliche Gewalt als adäquate Erziehungsmethode an. Jede sechste Person ohrfeigt ihr Kinder. Körperliche und emotionale Gewalt würde sich somit generationsübergreifend fortsetzen – und einen „Teufelskreis der Gewalt“ auslösen. (2)

Alle an der Erziehung von Kindern und Jugendlichen Beteiligten – ob Eltern, Erzieherinnen oder Lehrkräfte – sollten niemals versuchen, die heranwachsende Generation auf ihrem Weg ins Erwachsenenalter mit Schlägen und anderen autoritären Erziehungsmethoden gehorsam und gefügig zu machen. Auch sollten sie ihnen nicht den verstandeslähmenden Ballast der Religion aufbürden. Sie verspielen damit ihrer Kinder und unser aller Zukunft.

Die tiefenpsychologische Einsicht hat uns deutlich gemacht, welch ungeheure Tragweite die Erziehung hat. Pädagogik in Elternhaus und Schule haben deshalb auf das autoritäre Prinzip – das Jahrhunderte lang als fraglos gültige Grundlage des erzieherischen Verhaltens angesehen wurde – und auf Gewaltanwendung jeglicher Art zu verzichten. Erzieher haben sich mit wahrem Verständnis dem kindlichen Seelenleben anzupassen, die Persönlichkeit des Kindes zu achten und sich ihm freundschaftlich zuzuwenden. Eine solche Erziehung wird einen Menschentypus hervorbringen, der keine „Untertanen-Mentalität“ besitzt und darum für die Machthaber in unserer Welt kein gefügiges Werkzeug mehr sein wird. (3)

Schläge und andere Formen der Gewalt wie die gefühlsmäßige Ablehnung des Kindes bewirken, dass das Kind Angst hat vor dem anderen Menschen und der Auffassung ist, dass mit den Menschen nicht gut Kirschen essen sei. Diese teilweise unbewussten Gefühlsregungen lassen ihn nicht froh werden. Im späteren Leben in Ehe, Beruf und Gemeinschaft findet sich der Erwachsene dann nicht zurecht, kann sich mit dem anderen nicht solidarisieren. Nur dann findet er zu sich selbst, wenn er den Eltern nicht grollt und sich mit ihnen versöhnt, weil diese aufgrund mangelnder Kenntnisse über das Erziehungsproblem nicht imstande waren, mit dem Kind richtig umzugehen.

Staatliche Vollzugsbeamte als willige Vollstrecker

Auch staatliche Vollzugsbeamte wie Polizistinnen und Polizisten sowie Vertrauensärzte oder andere Beauftragte der öffentlichen Gesundheitsverwaltung (Gesundheitsämter) und der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sollten sich bewusst werden, in wessen Auftrag sie handeln. Wenn Polizeibeamte gegen friedlich demonstrierende Bürger gewaltsam vorgehen oder Gesundheitsbeauftragte in private Haushalte von Familien eindringen, um die Einhaltung von zweifelhaften Regierungsmaßnahmen zum sogenannten Schutz der Kinder zu überprüfen, handeln sie auf sehr zweifelhaften rechtlichen Grundlagen. Es sind bereits haarstäubende und angstauslösende Erfahrungsberichte sowohl von friedlichen Bürgern als auch von besorgten Eltern im Umlauf. Warum diese Eltern nicht auf die Barrikaden gehen, ist wieder eine andere Frage.

Alle Beamten haben im Verlauf ihrer Ausbildung – zumindest in Deutschland – erfahren, dass nach den Vorschriften des Beamtenrechts ein Beamter seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen muss. Ja, es ist ein Muss! (Remonstrationspflicht gemäß deutschem Beamtenrecht nach § 63 BBG und § 36 BeamtStG). Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Anweisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, das heißt, gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. (4)

Inwieweit beamtete Lehrkräfte staatliche Vollzugsbeamte sind, entzieht sich meiner Kenntnis. In jedem Fall müssen sich auch diese Kolleginnen und Kollegen fragen lassen, wie sie die haarsträubenden Anweisungen ihrer Kultusbehörden einschätzen und was ihnen die Gesundheit, das Wohlergehen und die Bildung der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler wert ist.

*

Dr. Rudolf Hänsel ist Diplompsychologe und Erziehungswissenschaftler.

Noten:

1. http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27120

https://www.globalresearch.ca/dispel-the-magical-belief-in-author…-power-and-violence-strengthen-community-feelings/5729560?

2. https://deutsch.rt.com/inland/109449-unicef-jeder-zweite-in-deutschland/

3. http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27120

https://www.globalresearch.ca/dispel-the-magical-belief-in-author…-power-and-violence-strengthen-community-feelings/5729560?

4. https://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration


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Articles by: Dr. Rudolf Hänsel

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